Energieberater nach EnEV.
Nach der früheren Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt nun das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Energieausweis zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Gebäude, zu den für die Beheizung verwendeten Energieträgern (zum Beispiel Gas, Öl) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neue Ausweise für Wohngebäude haben darüber hinaus eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Darüber hinaus um über den Energieverbrauch einen Einblick zu haben. Er soll dem a) Eigentümer, b) dem Mieter und c) bei einem Verkauf des Gebäudes die Möglichkeit bieten sich über die erwartenden Energiekosten zu informieren. Meine Energieberatung wird Ihnen helfen, herauszufinden, wo und welche Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs möglich sind. Aufgrund meiner Unabhängigkeit als vereidigter Gutachter - Sachverständiger verfolge ich außer der Beratung, Planung und Überwachung keine weiteren Finanziellen Interessen.